Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 22.06.2015 - 24 U 131/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Der nachgehende Zurückweisungsbeschluss vom 27.7.2015 ist ebenfalls abrufbar.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
GmbHG § 64 S. 1
Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH Wegen des Zulassens von Zahlungen auf ein debitorischen geführtes Bankkonto - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.03.2007 - II ZR 310/05
Anwendung der Eigenkapitalersatzregel auf eine Gesellschafterbürgschaft; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2015 - 24 U 131/14
Grundsätzlich gebietet es deshalb die primär auf Masseerhaltung zielende Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers, in einer solchen Situation ein neues, kreditorisch geführtes Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen und den aktuellen Gesellschaftsschuldnern die geänderte Bankverbindung unverzüglich bekannt zu geben (BGH, Urteil vom 26. März 2007 - II ZR 310/05).Grundsätzlich gebietet es deshalb die primär auf Masseerhaltung zielende Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers, in einer solchen Situation ein neues, kreditorisch geführtes Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen und den aktuellen Gesellschaftsschuldnern die geänderte Bankverbindung unverzüglich bekannt zu geben (BGH, Urteil vom 26. März 2007 - II ZR 310/05 -, Rn. 12, juris).
- BGH, 30.06.2011 - IX ZR 134/10
Insolvenzanfechtung: Zahlungseinstellung des Schuldners
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2015 - 24 U 131/14
Zahlungseinstellung ist dasjenige nach außen hervortretende Verhalten des Schuldners, in dem sich typischerweise ausdrückt, dass er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen (BGH, Urteil vom 30. Juni 2011 - IX ZR 134/10 -, juris, ZinsO 2011, 1410 mwN). - BGH, 25.01.2011 - II ZR 196/09
Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Zahlung rückständiger Umsatz- und Lohnsteuern …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2015 - 24 U 131/14
Dem Beklagten ist bei der Haftung aus § 64 Satz 1 GmbHG vorzubehalten, nach Erstattung an die Masse seine Rechte gegen die Insolvenzverwalterin zu verfolgen; dabei deckt sich der ihm zustehende Anspruch nach Rang und Höhe mit dem Betrag, den der begünstigte Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätte (BGH, Urteil vom 25. Januar 2011 - II ZR 196/09 -, juris mwN). - BGH, 19.06.2012 - II ZR 243/11
Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Pflicht zur laufenden Beobachtung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2015 - 24 U 131/14
Als Ausgangspunkt des subjektiven Tatbestands des § 64 S. 1 GmbHG reicht die Erkennbarkeit der Insolvenzreife aus, wobei die Erkennbarkeit als Teil des Verschuldens vermutet wird (BGH, Versäumnisurteil vom 19. Juni 2012 - II ZR 243/11 -, juris). - OLG München, 06.11.2013 - 7 U 571/13
Haftung des Geschäftsführers für nach Insolvenzreife vorgenommene Zahlungen
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2015 - 24 U 131/14
Folglich wäre nicht ausschließlich die Sparkasse A befriedigt worden, sondern die zur Verteilung an die Gläubiger bereitstehende Masse größer geworden (wie OLG München, Urteil vom 06.11.2013, 7 U 571/13, juris).